09.02.2010  14:17 Uhr

Bedarfssätze
Karlsruher «Hartz IV»-Urteil stößt auf positive Resonanz in Hessen

Eschwege/Wiesbaden. (bo/ddp-hes). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den «Hartz IV»-Regelsätzen ist in Hessen auf positive Resonanz gestoßen. Der Landrat des Werra-Meißner-Kreises, Stefan Reuß (SPD), forderte am Dienstag in Eschwege die Bundesregierung zu raschem Handeln auf: «Sie muss die Berechnungsgrundlagen, insbesondere für die Bedarfssätze von schulpflichtigen Kindern, auf eine nachvollziehbare Grundlage stellen.»

Im Werra-Meißner-Kreis lebt eine der drei Familien, die
gegen ihrer Meinung nach willkürlich festgesetzte «Hartz IV»-Sätze
für Kinder geklagt hatten und nun Recht vor dem obersten deutschen
Gericht bekamen.

Der hessische Arbeits- und Familienminister Jürgen Banzer (CDU)
sagte in Wiesbaden: «Wir begrüßen die klaren Vorgaben, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschaffen wurden. Hessen wird sich dafür einsetzen, dass daraus zügig Konsequenzen gezogen werden.» Die Karlsruher Richter hatten bemängelt, dass die Berechnung der «Hartz IV»-Sätze für Kinder nicht transparent genug erfolgt sei. Ähnlich hatte zuvor bereits das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschieden.

Der Vorsitzende des DGB-Landesverbands Hessen-Thüringen, Stefan Körzell, nannte «eine Erhöhung der Regelsätze schon lange überfällig». Kindern wie Erwachsenen müsse die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Der Vorsitzende der Nationalen Armutskonferenz, Wolfgang Gern, sprach in Frankfurt von einem «Triumph für das Recht der Schwachen».

Die sozialpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im hessischen
Landtag, Marjana Schott, sagte: «Eine transparente Berechnungsgrundlage auf Basis realistischer Lebenshaltungskosten ist jetzt das Gebot der Stunde.» Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Neuberechnung der Regelsätze bis 31. Dezember 2010 festgelegt werden.

Allein die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)
bemängelte das Urteil. «Noch höhere Sätze für 'Hartz IV'-Empfänger wären Teil des Problems, nicht seine Lösung, weil sich Arbeit gerade für gering Qualifizierte dann immer weniger lohnt», sagte VhU-Geschäftsführer Volker Fasbender. Künftig solle bei Kindern «die Fürsorgeleistung wieder verstärkt wie in der früheren Sozialhilfe auf Sachleistungen wie zum Beispiel eine kostenloses Schulessen umgestellt werden», forderte Fasbender. So sei gewährleistet, dass die Hilfe auch ankomme.


 

(Redaktion)

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