09.02.2010  13:50 Uhr

Kostenübernahme
Rückentraining im Fitnessstudio kann steuerlich absetzbar sein

Rhein-Main. (bo/ddp.djn). Steuerzahler können sich für ihr Rückentraining im Fitnessstudio einen Zuschuss vom Finanzamt holen. Die Kosten für die Kurse können steuerlich geltend gemacht werden, wenn man strenge Richtlinien beachtet, die das Finanzgericht München (AZ: 1 K 2183/07) bestätigt und erweitert hat.

Eine Kostenübernahme kommt danach grundsätzlich nur infrage, wenn
ein amtsärztliches Attest die Notwendigkeit der Maßnahme vor dem
Trainingsbeginn bestätigt und die Sportübungen unter Anleitung eines
Arztes oder einer zur Heilkunde zugelassenen Person durchgeführt
werden. Außerdem muss zuvor versucht worden sein, eine
Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erreichen.

Wer sich den Ärger mit dem Finanzamt sparen möchte, der kann mit
seinem Arbeitgeber über eine Förderung sprechen. Denn seit 20098 kann
der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für gesundheitsfördernde
Maßnahmen bis zu 500 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei
zukommen lassen. Begünstigt sind dabei sowohl betriebliche Programme
wie auch extern angebotenen und durchgeführte Maßnahmen. Die bloße
Kostenübernahme für das Fitnessstudio allerdings fällt nicht unter
diese Regelung.

 

(Redaktion)

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